Rechtlicher Hinweis: Die Anmeldung zum Bundesfachkonkress ist verbindlich. Bei Verhinderung kann ohne Zusatzkosten eine Vertretung benannt werden. Der Teilnehmende ist bei Abmeldung, unabhängig aus welchem Grund, zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 25€ verpflichtet. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme, so wird eine Teilnahmegebühr fällig zur Deckung der entstanden Kosten. Dem Teilnehmenden wird der Nachweis gestattet, das durch die Nichtanreise Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. In diesem Fall entsteht eine Ausfallgebühr, die sich nach dem tatsächlich entstandenen Kosten bemisst. Bereits geleistete Teilnehmergebühren werden nur bis zur Höhe der Verwaltungsgebühr bzw. der Ausfallgebühr erstattet.
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