Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) in komplexen Lagen
Komplexe Lagen sind immer mit besonderen Herausforderungen verbunden. Für PSNV-Führungskräfte gilt dabei unter anderem, sich rasch an die lagespezifischen Führungsstrukturen anzupassen, und dabei auch die Einsatzkräfte im Blick zu behalten, insbesondere wenn die Helferinnen und Helfer selbst gefährdet sind, oder ein Kollege oder eine Kollegin während des Einsatzes verstirbt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Fragen:
- Welche Auswirkungen können unklare Gefahrenlagen auf Einsatzkräfte haben, wie beispielsweise die Erfahrungen nach der Amokfahrt in Münster am 7. April 2018 gezeigt haben?
- Was ist akut und längerfristig zu berücksichtigen, wenn ein Kollege im Einsatz verstirbt, wie es der Berufsfeuerwehr in Oberhausen auf tragische Weise widerfahren ist?
- Was muss eine Checkliste für Führungskräfte PSNV enthalten, um im Einsatz hilfreich zu sein?
Antworten auf diese und weitere Fragestellungen zur PSNV-E bilden den Schwerpunkt des Symposiums „Hilfe für Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren“ am 16. Mai 2019 in Fulda, das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Deutschem Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam veranstaltet wird.
PROGRAMM
Donnerstag, 16. Mai 2019 | 10.00 - 16.00 Uhr
Ihre Programmübersicht zum Download finden Sie hier
VERANSTALTUNGSORT
Maritim Hotel am Schlossgarten
Pauluspromenade 2
36037 Fulda
TICKETS
Tagungspauschale: 71,00 € pro Person
Die Tagungspauschale beinhaltet die Teilnahme am Symposium Hilfe für Helfer, Tagungsunterlagen und ein Teilnehmerzertifikat, sowie Tagungsverpflegung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
EINLASS
Bitte bringen Sie Ihr Ticket in ausgedruckter Form zur Veranstaltung mit.
KONTAKT
Veranstalter, Tagungsbüro
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Frau Linda Machalinski
Reinhardtstraße 25
10117 Berlin
Telefon (030) 28 88 48 8-34
E-Mail machalinski@dfv.org
Hinweise zur Umbuchung/ StornierungRechtlicher Hinweis: Die Anmeldung zum Symposium Hilfe für Helfer ist verbindlich. Bei Verhinderung kann ohne Zusatzkosten eine Vertretung benannt werden. Der Teilnehmende ist bei Abmeldung, unabhängig aus welchem Grund, zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 25,00 € verpflichtet. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme, so wird die Teilnehmergebühr fällig zur Deckung der entstandenen Kosten. Dem Teilnehmenden wird der Nachweis gestattet, das durch die Nichtanreise Kosten überhaupt nicht oder wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. In diesem Fall entsteht eine Ausfallgebühr, die sich nach dem tatsächlich entstandenen Kosten bemisst. Bereits geleistete Teilnehmergebühren werden nur bis zur Höhe der Verwaltungsgebühr bzw. Ausfallgebühr erstattet. Beachten Sie auch unsere
AGBs.